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Meine Aufgabe in Berlin PDF Drucken E-Mail

Ich bin ordentliches Mitglied in zwei Ausschüssen, dem Petitionsausschuss und dem Rechtsausschuss. Was in diesen Ausschüssen behandelt wird, möchte ich Euch und Ihnen gerne genauer vorstellen.

Petitionsausschuss

Schreiben mit Bitten und Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern landen beim Petitionsausschuss. Denn nach Artikel 17 des Grundgesetzes hat jedermann das Recht, sich schriftlich mit Bitten und Beschwerden an die Volksvertreter zu wenden. Dies geht seit 2005 auch über ein Web-Formular.

Im Petitionsausschuss erfahren wir somit aus erster Hand, wie sich ein Gesetz auf die Bürger auswirkt. Die Ausschussmitglieder prüfen die Anliegen und holen hierzu in der Regel Stellungnahmen zuständiger Stellen ein, beispielsweise der Bundesregierung oder eines Fachausschusses. Wenn das Anliegen des Petenten begründet und Abhilfe nötig ist, wird die Petition beispielsweise der Bundesregierung zur Berücksichtigung überwiesen. Bürgerinnen und Bürger können durch Petitionen direkt auf die Politik einwirken – und machen hiervon auch Gebrauch: Fast 20.000 Petitionen erreichen den Bundestag pro Jahr.

Rechtsausschuss

Der Rechtsausschuss ist ein „Gesetzgebungsausschuss“: In erster Linie werden Gesetzentwürfe aller Rechtsbereiche vorbereitet und beraten, die dann im Plenum des Bundestages behandelt werden.

Hierbei geht es vor allem um Verfassungs-, Zivil-, Straf- und Verfahrensrecht, aber auch um Völkerrecht, Rechtshilfe, Recht der Europäischen Union. Zudem werden im Rechtsausschuss auch viele Gesetzentwürfe und Anträge mitberaten, für die in erster Linie andere Ausschüsse zuständig sind. In der 16. Wahlperiode beschäftigte sich der Rechtsausschuss beispielsweise mit der Föderalismusreform, der Verbindlichkeit von Patientenverfügungen, mit der Reform des Unterhaltsrechts, dem Gesetz zum Pfändungsschutz der Altersvorsorge und mit der Anpassung des Urheberrechts an das digitale Zeitalter.

 
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