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Petitionsausschuss PDF Drucken E-Mail

Ich bin Mitglied im Petitionsausschuss. Bürgerinnen und Bürger mit Bitten und Beschwerden können sich schriftlich an den Petitionsausschuss wenden. Denn nach Artikel 17 des Grundgesetzes hat jedermann das Recht, sich schriftlich mit Bitten und Beschwerden an die Volksvertreter zu wenden. Dies geht seit 2005 auch über ein Web-Formular.

Im Petitionsausschuss erfahren wir somit aus erster Hand, wie sich ein Gesetz auf die Bürger auswirkt. Die Ausschussmitglieder prüfen die Anliegen und holen hierzu in der Regel Stellungnahmen zuständiger Stellen ein, beispielsweise der Bundesregierung oder eines Fachausschusses. Wenn das Anliegen des Petenten begründet und Abhilfe nötig ist, wird die Petition beispielsweise der Bundesregierung zur Berücksichtigung überwiesen. Bürgerinnen und Bürger können durch Petitionen direkt auf die Politik einwirken – und machen hiervon auch Gebrauch: Fast 20.000 Petitionen erreichen den Bundestag pro Jahr.

Eine Übersicht der öffentlichen Petitionen können Sie sich über diesen Link ansehen. Eine öffentliche Petition kann durch eine einzelne Person oder mehrere Personen zusammen eingereicht werden.  Die Bitte oder Beschwerde einer öffentlichen Petition muss von allgemeinem Interesse und für eine sachliche Debatte geeignet sein. Öffentliche Petitionen können nur über das Internet an den Bundestag gesendet werden. Nähere Informationen erhalten Sie hier.

Haben Sie eine Bitte oder Beschwerde, die nur Sie betrifft, dann können Sie eine Einzelpetition einreichen. Dies können Sie ebenfalls online machen oder über dieses Petitionsformular.

 


 
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