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Rechtsausschuss PDF Drucken E-Mail

Der Rechtsausschuss ist ein „Gesetzgebungsausschuss“: In erster Linie werden Gesetzentwürfe aller Rechtsbereiche vorbereitet und beraten, die dann im Plenum des Bundestages behandelt werden.

Hierbei geht es vor allem um Verfassungs-, Zivil-, Straf- und Verfahrensrecht, aber auch um Völkerrecht, Rechtshilfe, Recht der Europäischen Union. Zudem werden im Rechtsausschuss auch viele Gesetzentwürfe und Anträge mitberaten, für die in erster Linie andere Ausschüsse zuständig sind. In der 16. Wahlperiode beschäftigte sich der Rechtsausschuss beispielsweise mit der Föderalismusreform, der Verbindlichkeit von Patientenverfügungen, mit der Reform des Unterhaltsrechts, dem Gesetz zum Pfändungsschutz der Altersvorsorge und mit der Anpassung des Urheberrechts an das digitale Zeitalter.

 
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