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Die SPD-Bundestagsfraktion
In der 17. Wahlperiode setzt sich die SPD-Bundestagsfraktion aus 146 Abgeordneten zusammen. Diese treffen sich jede Sitzungswoche zu einer Fraktionssitzung, um eine gemeinsame sozialdemokratische Linie festzulegen.
Aufgrund der hohen Anzahl von Anträgen und Gesetzentwürfen zu den unterschiedlichsten Themen wird die Arbeit innerhalb der Fraktion nach Themengebieten aufgeteilt. Zu jedem Ausschuss konstituiert sich eine SPD-interne Arbeitsgruppe. In diesen so genannten AG's treffen sich alle SPD-Abgeordneten eines Fachausschusses, um die Ausschusssitzungen vorzubereiten, die aktuellen Themen zu beraten und Entscheidungsempfehlungen für die Fraktion auszusprechen.
Die endgültige Entscheidung, z.B. darüber, ob ein Gesetzentwurf eingebracht wird oder nicht, wird von allen sozialdemokratischen Abgeordneten nach einer Aussprache in der Fraktionssitzung gefällt.
Ich bin ordentliches Mitglied im Rechts- und im Petitionsausschuss. Für den Petitionsausschuss bin ich zur stellvertretenden Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion gewählt worden.
Oppositionsarbeit
Die Arbeit in der Opposition ist sehr wichtig, denn unsere Aufgabe ist es, die Regierung auf Missstände aufmerksam zu machen, ihre Entscheidungen zu hinterfragen und Alternativen aufzuzeigen. Hierfür stehen uns eine ganze Reihe von Instrumenten zur Verfügung, die es ermöglichen, unsere Ziele und Meinungen bei der inhaltlichen Diskussion und der Ausarbeitung der Gesetzentwürfe einzubringen.
Beispielsweise hat jeder Abgeordnete die Möglichkeit, „Fragen an die Bundesregierung" zu stellen, die ein beliebiges Thema betreffen können und von der Regierung zeitnah beantwortet werden müssen. Hier gibt es zwei Varianten, die mündlichen und die schriftlichen Fragen:
Jeder Abgeordnete ist berechtigt, pro Sitzungswoche bis zu zwei mündliche Fragen an die Bundesregierung zu richten. Diese werden zuvor schriftlich eingereicht, damit die Regierung die Fragen in der mittwochs im Plenum stattfindenden Fragestunde beantworten kann. Es besteht außerdem die Möglichkeit, in der Fragestunde bis zu zwei spontane Zusatzfragen zu stellen. Und auch andere Abgeordnete können weitere Zusatzfragen zu dem Thema stellen, sofern der Sachzusammenhang bestehen bleibt.
Zudem können jeden Monat vier schriftliche Fragen an die Bundesregierung gerichtet werden. Diese werden innerhalb von sieben Tagen beantwortet und in der darauf folgenden Woche als Drucksache veröffentlicht.
Das parlamentarische Frage- und Informationsrecht sieht außerdem Große und Kleine Anfragen vor. Diese können von einer Fraktion oder von mindestens 5 Prozent der Mitglieder des Bundestags, was in der 17. Wahlperiode mindestens 32 Abgeordnete bedeutet, eingebracht werden. Die Bundesregierung ist grundsätzlich zur Beantwortung verpflichtet, allerdings hat sie hierfür mindestens zwei bis drei Wochen Zeit. Kleine Anfragen betreffen bestimmte Themenbereiche während Großen Anfragen darauf abzielen, Informationen über Grundsatzprobleme zu erhalten und die Antwort im Plenum zu debattieren.
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